10.12.2005
Hinweis für ATPL Piloten zur
Verlängerung der Classrating SEP/TMG
Die Verlängerungsbedingungen für die Classrating SEP oder TMG
lauten laut JAR-FCL 1.245 (c) (1) (ii)
(ii) innerhalb der letzten
zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der
Berechtigung/Berechtigungen mindestens zwölf Flugstunden entweder
in einer der beiden Klassen oder kumulativ in beiden Klassen insgesamt
nachweisen, darin enthalten:
(A) sechs Stunden Flugzeit als verantwortlicher steuernder Pilot
(B) zwölf Starts und zwölf Landungen und
(C) ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Dauer mit einem
FI(A) oder CRI(A). Dieser Flug kann durch jede andere
Befähigungsüberprüfung oder praktische Prüfung
für eine Klassen- oder Musterberechtigung ersetzt werden.
Das LBA erkennt als Ersatz für den Übungsflug auch die bei
den Fluggesellschaften üblichen regelmäßigen
Proficiency Check/Skill Test im Simulator an. Die Gesellschaften
sollten soweit nicht schon geschehen hierzu für Ihre Prüfer
die Genehmigung beim LBA beantragen und die Einzelheiten des Verfahrens
klären, damit diese Prüfer im Rahmen dieser Tests die
Classratings SEP/TMG durch handschriftlichen Eintrag in der Lizenz
verlängern können, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.
Dies wird unter anderem bei der Lufthansa so gehandhabt.