Lizensierung von Luftfahrtpersonal durch die EASA
EASA flight crew licensing - Fluglizenzen - Pilot Licenses -
Pilotenlizenzen
05.06.08
Aktueller Stand
10.6.2008
Am 10/11.6.08 fand ein Workshop der EASA zum NPA2008/17 statt. Die
Päsentationen hierzu können unter http://www.easa.eu.int/ws_prod/g/doc/Events/2008/june/Presentations
and materials.zip abgerufen werden.
5.6.2008
Die EASA hat den Entwurf Implementierungsregeln für die
Lizensierung von Piloten NPA2008/17 veröffentlicht. Die
Kommentierungsphase endet am 5.9.2008.
Der Entwurf kann under http://www.easa.europa.eu/ws_prod/r/r_npa.php
abgerufen werden.
8.4.2008
Die Verordnung 216/2008
zur EASA und ihren Aufgaben löst die bisherige Verordnung
1592/2002 ab. In dieser neuen Fassung der Verordnung erhält die
EASA die Kompetenz zur Regelung von Fluglizenzen und Flugbetrieb. Mit
der Fluglizensierung befasst sich hierbei der Artikel 7 und der Anhang
III mit Flugbetrieb der Artikel 8 und Anhang IV. Wir erwarten in
Kürze die ersten Entwürfe zu den detailierten
Implementierungsregeln zur Lizensierung und Flugbetrieb.
Dezember 2006
Im Laufe des Jahres 2006 wurden von der EASA die Arbeitsgruppen FCL.001 zur Entwicklung des
Lizensierungsregelwerkes und MDM.032,
die sich mit Zulassung, Instandhaltung, Lizensierung und Flugbetrieb im
privaten Flugverkehr mit nicht komplexen Luftfahrzeugen befassen soll
und unter anderem der Arbeitgruppe FCL.001 zuarbeiten soll, ins Leben
gerufen. Die Arbeitsgruppe FCL.001 soll laut Auftrag im September 2007
einen ersten Entwurf zur Stellungnahme veröffentlichen.
Die Schweiz ist ab 1.12.06 neben Norwegen, Island und Lichtenstein als
nicht EU-Land Mitglied der EASA.
10.02.2006
Nach Unterrichtung
des Bundesrates durch die Bundesregierung (Drucksache 853/05)
über die geplanter Erweiterung der Kompetenz der EASA auf
Pilotenlizensierung und
Flugbetrieb hat der Bundesrat eine eigene
Stellungnahme (Drucksache 853/05B) auf seiner Sitzung am 10.2.06
beschlossen. Diese
Stellungnahme sieht einige Einschränkungen gegenüber dem Entwurf der Europäischen
Kommission (COM 2005 579) vor. Siehe dazu auch die Stellungnahme
des DAeC.
15.11.2005
Gesetzesvorlage der Europäischen Kommission zur
Änderung der Verordnung (EG) 1592/2002 wird dem Europäischen
Parlament und dem Ministerrat zugesandt.
Gesetzesvorlage COM 2005 579
(deutsch) (englisch)
Stand
des Verfahrens
Die Europäisch Kommission übernimmt weitestgehend den
ursprünglichen Änderungsvorschlag der EASA regt jedoch an,
die Zuständigkeit der EASA auch auf Ultraleichtflugzeuge
auszuweiten (siehe Abschnitt 5.2 der einleitenden Bemerkungen zu
COM/2005/579).
Lizensierung wird jetzt in Artikel 6a anstatt 7 in der Verordnung (EG)
1592/2002 eingefügt.
Siehe auch unten angegebene Links zur Verfolgung dieses
Gesetzgebungsverfahrens bei der EU
24.9.2005
Präsentation beim
Fachausschuss Ausbildung des DAeC (ppt, 700KB) aktualisiert 10.12.06
Mai 2005
Aus einem Interview der FlugRevue mit Patrick Goudou (Executive
Director der EASA) im Mai 2005
FlugRevue:
When will EASA get involved in flight crew licensing?
Goudou: The time
frame is not up to us. We have given our
opinion to the Commission. We are in charge of drafting the rules.
That's integrated into the regulation. We issued our opinion on the key
requirements for the flight crew licensing of commercial and other
flight crews as well, just before Christmas. Now it's up to the
Commission to issue its own opinion and state its intentions to the
Council, so that it can discuss this regulation. We hope that those
discussions will take place in the second half of this year and
certainly in 2006, so my expectation is that we might be responsible
for the regulation of flight crew licensing by 2007.
Dezember 2004
Die EASA veröffentlicht ihren Vorschlag für
Grundsatzregelungen des Flugbe-triebes (Operations) und Zulassung der
Flugbesatzung (Licensing) als Fortschreibung der Verordnung (EG)
1592/2002. Der Vorschlag wird gleichzeitig an das Parlament und den Rat
übermittelt.
Änderungsvorschlag
für die Verordnung (EG) 1592/2002
Erläuterungen hierzu
Pressemitteilung
Präsentation
der EASA vom 18.11.2004
Einige der interessanten Punkte aus dem Änderungsvorschlag:
Definition des "complex-motor.powered-aircraft"
Definition der "recreational operation"
Neufassung des Artikel 7 z.B. Absatz 2(b) zur Tauglichkeit
Neuer Annex III
In der nächsten Phase müssen jetzt die detaillierten
Implementierungsregeln entwicklelt werden.
Die European Glider
Union (EGU) beginnt Implementierungsregeln für den Segelflug
zu erarbeiten.
Die European
Airsports (EAS) muß sich für den Bereich Motorflug erst
organisieren, um hier einen Beitrag leisten zu können.
Aufgaben der EASA insbesondere in
Hinsicht auf Lizensierung
Vorgeschichte und Stand November 2004
Mit der Verabschiedung der Verordnung (EG) 1592/2002 haben
der EU-Ministerrat und das EU-Parlament im Juli 2002 beschlossen, die
Autorität für die Luftfahrt auf die EU
zu übertragen. Dazu haben sie beschlossen, eine Europäische
Agentur
für Flugsicherheit (EASA) einzurichten. Der Sitz der EASA ist
in
Köln.
In der Verordnung (EG) 1592/2002, der so genannten "Basic Regulation"
wird die EASA mit folgenden Aufgaben beauftragt:
- der Musterzulassung (bereits in Kraft)
- Der Regelung für Instandhaltung (teilweise in Kraft)
- Der Schaffung von Regelungen für Flugbesatzungen
- Der Schaffung von Regelungen für den Flugbetrieb
- langfristig mit der der regulierung des Betriebs von
Flughäfen
- langfristig mit der Regulierung der Flugsicherung
Die EASA Regelwerke treten in Form von EU-Verordnungen direkt in
Kraft und müssen nicht wie etwa die JAR-FCL in nationales Recht
umgesetzt werden.
Für den Bereich Lizensierung wurde in Artikel 7 der
Verordnung (EG) 1592/2002 folgendes festgelegt:
Artikel 7
Flugbetrieb und Zulassung der Flugbesatzung
Hinsichtlich der Grundsatzregelungen, der Anwendbarkeit und
der grundlegenden Anforderungen für die von Artikel 1 Absatz
1 Buchstabe b) erfassten Bereiche legt die Kommission so bald
wie möglich dem Europäischen Parlament und dem Rat geeignete
Vorschläge vor.
Hierzu hat die EASA inzwischen den Europäischen
Luftfahrtorganisationen und Luftsportverbände eine Ausarbeitung
von Essential Requirements
und einen Fragenkatalog
zur Stellungnahme vorgelegt. Die Stellungnahme der Verbände
enthält unter anderem folgende Vorschläge:
- Modellflugsport, Gleitschirm- und Drachensport, Fallschirmsport
und Ultraleichtflugsport nicht durch die EASA zu regulieren
- für die anderen Luftsportarten zwei Lizenzen
einzuführen, die sich durch das Tauglichkeitszeugnis unterscheiden.
- Die EU Lizenz wird durch die Luftsportverbände verwaltet
und ist in den EU Mitgliedsstaaten anerkannt. Der Medical Standard ist
niedriger als der "ICAO Class 2 Standard"
- Die ICAO Lizenz erlaubt das Fliegen ausserhalb der EU und wird
durch die nationalen Luftfahrtbehörden verwaltet. Das Medical
entspricht dem ICAO Class 2. Auch dieses Medical soll weniger
restriktiv werden als die deutsche Version der JAR-FCL 3.
- Der Übergang von einer Lizenz zur anderen soll durch
wechsel des Medicals geschehen.
Einzelheiten können in der Auswahl der Antworten
von den Verbänden und der Zusammenfassung
der EASA nachgelesen werden.
Links und Dokumente
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