Arbeitsgruppe
Luftfahrtpersonal des DAeC
Dezember 2006
Das
Luftfahrtpersonal in Deutschland unterliegt zur Zeit noch der nationalen
Luftfahrtgesetzgebung. Seit 2003 gehen in die deutsche Gesetzgebung zum
Luftfahrtpersonal die Richtlinien der JAA ein. In Zukunft soll die Kompetenz
zur Lizensierung auf den Europäischen Gesetzgeber übergehen. Als zentrale
europäische Behörde in diesem Zusammenhang fungiert die EASA.
Zur Zeit sind
noch letzte Änderungen der nationalen Regelwerke LuftVZO, LuftPersV und JAR-FCL
deutsch in Vorbereitung bevor die Europäische Gesetzgebung greift. Parallel
werden zur Zeit die Europäischen Regelwerke zum Luftfahrtpersonal durch die
EASA und ihre beratenden Gremien entwickelt. Im folgenden sind die
augenblicklichen europäischen und nationalen Aktivitäten zusammengestellt.
Außen vor bleiben
sollte in dieser Betrachtung das ebenfalls wichtige Thema der
Sicherheitsüberprüfungen nach Luftsicherheitsgesetz, da es sich hier mehr um
ein Thema politischer Natur handelt, was allerdings Luftfahrt übergreifend ist.
Die Änderungsverordnung
COM(2005)579 zur Verordnung 1592/2002 zur Ausdehnung der Aufgaben der EASA auf
die Bereiche Lizensierung und Flugbetrieb liegt seit November 2005 dem
Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vor. Eine erste
Lesung im Europäischen Parlament ist für den 13.3.2007 geplant.
Im Rulemaking
Directorate der EASA werden zur Zeit Stellen für die Bereiche Flightstandards, Operations und Flight Crew
Licensing besetzt.
Arbeitsgruppe FCL.001
Sie wurde im Juli
2006 in Leben gerufen. Ihre Aufgabe ist es die Regeln zur Implementierung der Grundsatzregelungen
aus COM(2005)579 zur Pilotenlizensierung zu entwickeln. Hier geht es im Einzelnen
um:
Mitglieder der
Arbeitsgruppe sind überwiegend Vertreter der nationalen Luftfahrtbehörden aber
auch Vertreter aus Verbänden z.B. EAS. Der ihr vorgegebene Zeitplan sieht zur
Zeit vor, im September 2007 einen
Entwurf (NPA) des Regelwerks zur Stellungnahme zu veröffentlichen. Mit einer
Inkrafttretung dieses Regelwerkes und damit der Einführung der Lizensierung
durch die EASA ist frühestens 2008 zu rechnen.
Arbeitsgruppe MDM-032
Am
16.3.2006 hat die Arbeitsgruppe MDM 032 ihre Arbeit aufgenommen.
Ihre Aufgabe ist es die
Regelungen zu finden für den privaten Luftverkehr auf nicht komplexen
Luftfahrzeugen in den Bereichen Musterzulassungen, Instandhaltung,
Pilotenlizenzwesen und Flugbetrieb. Sie arbeitet der Arbeitsgruppe FCL.001 zu. Die
Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus Vertretern der EASA, EAS, IAOPA, ECOGAS
(Industrieverband) und einigen nationalen Luftfahrtbehörden.
Ein erstes Ergebnis der
Arbeitsgruppe MDM-032 war das A-NPA 14-2006. Hier werden einige Konzepte zur
Regelung im Bereich nicht komplexer Luftfahreuge im privaten Luftverkehr
entwickelt und Meinungen hierzu abgefragt. Es sind 7 Fragen. Sie betreffen die
Zulassung von Beaftrageten für Zulassungen, Zulassung und Wartung von diesen
Luftfahreugen, Flugbetrieb und Lizensierung in diesem Bereich. Am 16.10.06 lief
die Kommentierungszeit ab. Die Kommentare werden zur Zeit ausgewertet. Mit
einem Ergebnis der Auswertung der 4400 Kommentare ist erst im laufe des jahres
2007 zu rechnen.
Aktivitäten der Europe Air Sports (EAS)
Die EAS ist in
den Beratungsgremien der EASA (Safety Standards Consultative Committee (SSCC),
MDM 032, FCL.001) vertreten.
Die EAS schlägt
vor, anstatt dem Namen „Recreational Private Pilot License“ den Begriff
„European Private Pilot License“ zu verwenden.
Aktivitäten der European Gliding Union (EGU)
Die EGU hat in
ihrem Vorschlag vom April 2006 „How to (De)-Regulte Gliding in Europe“ relativ
detailierte Anforderungen an eine Eropäische Segelfluglizenz zusammengestellt.
Ein Entwurf für die Implementierungsregeln wird zur Zeit in den Arbeitsgruppen
der EGU beraten.
Bei
Segelflugthemen werden in der Regel Experten der EGU von EAS für die
Arbeitsgruppen der EASA nominiert.
DAeC
Der DAeC ist eng
in die Erarbeitung der nationalen Regelwerke eingebunden. Er wirkt zusammen mit
den den Europäischen Verbänden EAS und EGU. Mitglieder des DAeC sind im Auftrag
der EAS in Arbeitsgruppen der EASA tätig. Unter Leitung von Detlev Graupner
erarbeitet eine Arbeitsgruppe Luftfahrtpersonal Stellungnahmen und Vorschläge
zu den Regelwerken, die das Luftfahrtpersonal betreffen. Diese Arbeitsgruppe
arbeitet eng zusammen mit dem Arbeitskreis Motorflug unter Leitung Theo
Dornemann sowie dem Fachausschuss Ausbildung unter Leitung von Heinz Löffler.
Mit der
Erweiterung der EASA Kompetenzen auf Flugbetrieb und Lizensierung wird die EASA
die Aufgaben der JAA übernehmen. Für einige Arbeitsfelder der JAA, die nicht
von der EASA abgedeckt werden, wird es ab 1.1.2007 noch ein kleines JAA-Büro in
Köln geben..
Am 1.8.06 wurde
die 6. Fassung der JAR-FCL 1 von der JAA herausgegeben. Allerdings sind die
letzten 5 Änderungen der JAR-FCL 1 noch nicht in die JAR-FCL deutsch übernommen
worden. Diese Änderungen werden in Deutschland wohl erst mit der Einführung der
EASA Lizenzen in Kraft treten.
Das Licensing
Sectorial Team der JAA hat entschieden, die geforderten Ausbildungsstunden für
die Verlängerung der Lehrberechtigung auf 50 Stunden im Verlängerungszeitraum
davon 15 im letzten Jahr vor Ablauf zu reduzieren. Die Nationalen Gesetzgebung
kann dies ab sofort übernehmen da es zunächst als langfristige Ausnahme
anerkannt ist bevor es im normalen Verfahren in das JAR-FCL Regelwerk
übernommen wird. Jetzt liegt es an unserer Luftfahrtbehörde dies Erleichterung
in Kraft zu setzen. Dies geschieht voraussichtlich im Zuge der 3.
Änderungsverordnung zur LuftVZO/LuftPersV s.u.
Eines der letzten
Aktivitätet der JAA war wohl auch die Einarbeitung der von der ICAO definierten
Multi Pilot Lizenz MPL(A) in das JAR-FCL
Regelwerk (NPA-FCL 31).
Vertreter des
BMVBS bzw des LBA wirken bei der EASA mit zum einen über die „Advisory Group National
Authorities“ (AGNA) als auch im Bereich Pilotenlizensierung direkt in der oben
genannten Arbeitsgruppe FCL.001.
Am 26.3.2006 ist
die 2. DV LuftPersV in Kraft getreten. Sie enthält die Richtlinien zur
Ausbildung und Prüfung der in der LuftPersV geregelten Lizenzen und
Berechtigungen.
Da sich jetzt
doch abzeichnet, dass die Lizensierung durch die EASA noch einige Zeit dauern
wird, hat sich die Deutsche Luftfahrtbehörde entschieden, das nationale
Regelwerk zur Lizensierung noch weiter zu entwickeln. Dies soll gestaffelt
durch zwei Änderungsverordnungen zur LuftVZO und LuftPersV erfolgen.
2. Änderungsverordnung zur LuftVZO/LuftPersV
Diese
Änderungsverordnung ist schon seit über einem Jahr in Vorbereitung. Nachdem der
Entwurf im Dezember 2006 noch einmal den
Landesluftfahrtbehörden zur Stellungnahme vorliegt soll er im März 2007 dem
Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt werden. Vorgesehene Änderungen des aktuellen
Entwurfs sind u.a.:
3. Änderungsverordnung zur LuftVZO/LuftPersV
An einem ersten
Entwurf zu dieser Änderungsverordnung ist in Vorbereitung. Hier sind Änderungen
unter anderem in folgenden Bereichen in Diskussion:
Dieser Entwurf
wird voraussichtlich im Frühjahr 2007 den Landesluftfahrtbehörden und den
Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt werden.
Es gibt also
weiterhin viel Bewegung im Bereich Luftfahrtpersonal und nur durch aktive
Mitarbeit können wir erreichen, dass die Bedürfnisse der privaten Luftfahrt und
des Luftsports ausreichend berücksichtigt werden
Wir planen,
diesen Bericht regelmäßig zu aktualisieren
Frank-Peter Schmidt-Lademann
Im Namen der Arbeitsgruppe
Luftfahrtpersonal