Erwerb des US PPL auf der Basis einer Deutschen Lizenz
Durch die Umstellung der deutschen Lizenzen werden die darauf basierenden
US Lizenzen ungültig.
Wer im Besitz einer Deutschen Fluglizenz ist, kann auf recht einfache
Weise eine US Fluglizenz auf der Basis der deutschen Lizenz erhalten. Bei
allen denjenigen, die vor dem 1.5.2003 bereits in Besitz einer US Lizenz
auf der Basis der deutschen Lizenz waren, wird diese Lizenz bei der Umschreibung
der deutschen Lizenz in die neuen Lizenzen ungültig und muß neu
beantragt werden wie beim ersterwerb der US Lizenz. Das Verfahren ist auf
den Internetseiten der Federal Aviation Authority (FAA) beschrieben. Siehe dazu insbesondere:
http://registry.faa.gov/airmen.asp#verify
Die wesentlichen Schritte sind hierbei:
1) Stellung eines Antrages an die
Airmen Certification Branch, AFS-760,
PO BOX 25082,
Oklahoma City, OK 73125-0082
oder
Fax des Antages und der Unterlagen (+1 405 954-9922)
mit Kopien der Lizenz und des Tauglichkeitszeugnisses.
Auf dem Antrag muß auch angegeben werden, bei welcher FSDO man persönlich
vorstellig wird, um seine Lizenz in Empfang zu nehmen.
Beim International Field Office
New York kann man nachfragen, ob auch ein Termin in Deutschland moeglich
ist
2) Für die Bearbeitung des Antrags sind etwa 3 Monate enzukalkulieren.
Das FAA wird unter anderem über das deutsche LBA eine Bestätigung
der Angaben einholen und sicherstellen, daß die Lizenz zu diesem
Zeitpunkt gültig ist. Das LBA muß seinerseits bei Lizenzen der
Landesluftfahrtbehörden bei der Landesluftfahrtbehörde nachfragen.
3) Nach etwa 3 Monaten erhält man dann eine Kopie des Verifikationsschreibens
an die im Antrag angegebene Anschrift (kann auch ein FAX sein). Eine weitere
Kopie geht an die FSDO Stelle, die man ebenfalls im Antrag angegeben hat.
Dieses Verifikationsschreiben ist dann 6 Monate lang gültig. In dieser
Zeit muß man dann bei der angegbenen FSDO Stelle persönlich
vorsprechen, um eine vorläufige Lizenz (Airman Certificate) mit einer
Gültigkeit von 120 Tagen ausgehändigt zu bekommen. Die entgültige
Lizenz wird einem dann nach einigen Wochen zugeschickt.
Die Anerkennung ausländischer Lizenzen ist unter FAR 61.75 geregelt. Hier ist unter anderem
im Abschnitt (f) geregelt, daß ein ausländisches Tauglichkeitszeugnis
anerkannt wird, sofern eine Übersetzung vorliegt. Nach meiner Erfahrung
genügt damit unser in Deutschland ausgestelltes Tauglichkeitszeugnis,
in dem die wesentlichen Angaben auch in Englisch angegeben sind. Ich hatte
jedenfalls keine Schwierigkeiten damit weder bei der FAA noch beim Vercharterer.
Voraussetzung, damit man in den USA fliegen darf ist dann mit mit diesem
"Airman Certificate":
- Gültige deutsche Lizenz und Klassenberechtigung
- Gültiges Tauglichkeitszeugnis
- Biennial Flight Review (BFR) (FAR 61.56)
bei einem Amerkanischen Fluglehrer auf irgendeiner Flugzeug Kategorie (es
wird z.B. auch ein BFR auf Segelflug für den Motorflug anerkannt).
Ein BFR besteht aus einer Stunde theoretischer Unterweisung und 1 Stunde
Flugzeit mit Lehrer. Auf Segelflugzeugen kann 1 Stunde Flugzeit durch 3
Starts ersetzt werden.
Das amerikanische Luftfahrtregelwerk kann unter http://www.access.gpo.gov/cgi-bin/cfrassemble.cgi?title=200214
nachgelesen werden.
So wie oben beschrieben habe ich das Verfahren im 1. Halbjahr 2004 kennengelernt.
Einige weitere Hinweise können unter den folgenden Links nachgelesen
werden:
http://www.awp.faa.gov/fsdo/foreign.htm
http://www.airnav.de/faq/US-PPL-FAQ-9.html
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